Gesetz soll Ende 2022 auslaufen -
Nach Ansicht der Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) muss die einrichtungsbezogene Impfplicht nicht über das Jahresende hinaus verlängert werden. Dies sei nicht notwendig, da rund 95 Prozent der Mitarbeitenden von Einrichtungen, die unter die Impfpflicht fallen, geimpft seien, hieß es aus der Senatsverwaltung für Gesundheit auf rbb-Anfrage.
Bislang in Berlin nur ein Betretungsverbot ausgesprochen
In Berlin arbeiten knapp 8.900 ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales dem rbb am Freitag mitteilte. Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte sind auf Nachfrage bei den Gesundheitsämtern der Bezirke aber nicht verhängt worden, bis auf einen Fall in Lichtenberg.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März und soll nach bisherigen Planungen zum 1. Januar 2023 auslaufen. Kliniken und Heime müssen Pflegekräfte, die nicht geimpft oder genesen sind, beim Gesundheitsamt melden. Außerdem müssen sie melden, wenn unklar ist, ob die vorgelegten Nachweise echt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen jeden Einzelfall und entscheiden dann mit Ermessensspielraum, ob die Person freigestellt werden muss oder bei Personalknappheit noch weiterarbeiten darf.
Sendung: Fritz, 13. August 2022, 13:30 Uhr