Bürgergeld, Parkgebühren, Krankenschein - Das ändert sich im neuen Jahr

Mi 28.12.22 | 10:35 Uhr
Archvibild: Parkscheinautomat in Berlin Wedding. (Quelle: dpa/A. Gora)
Bild: dpa/A. Gora

Bahnfahren für 49 Euro im Monat, mehr Wohn- und Kindergeld, teureres Parken in Berlin, digitaler Krankenschein - einiges ändert sich im neuen Jahr für Bürgerinnen und Bürger. Hier ein Überblick.

Verkehr

Das 49-Euro-Ticket kommt ...

Auf das Neun-Euro-Ticket folgt das 49-Euro-Ticket: Anfang 2023, wenigstens in der ersten Jahreshälfte, soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden - genauer konnten die Verantwortlichen es bis heute nicht sagen. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden. Wenn alles nach Plan läuft, gilt in Berlin bis dahin nahtlos das 29-Euro-Ticket, es wurde verlängert - maximal aber bis zum 30. April 2023.

... das Neun-Euro-Ticket bleibt teilweise

Ab dem 1. Januar können Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen empfangen, günstiger mit den Öffis fahren: Statt monatlich 27,50 Euro kostet das "Berlin-Ticket S" nun 9 Euro [s-bahn.berlin]. Es gilt für die Tarifbereiche A und B und kann von allen Menschen beantragt werden, die künftig das Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Gelten soll das Angebot bis mindestens April.

Um es zu beantragen, ist eine "Berlin-Ticket S"-Kundenkarte nötig. Die soll man im Online-Portal des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) herunterladen können. Um die Anspruchsberechtigung nachzuweisen, reicht der alte Berlinpass nicht mehr aus, sondern nur der neue Berechtigungsnachweis. Der soll von den Ämtern automatisch an Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger verschickt werden.

Höhere Parkgebühren

Ab dem 1. Januar kosten Parkscheine in der Stadt mehr, für jede Gebührenstufe ein Euro pro Stunde. Also zum Beispiel statt zwei nun drei Euro pro Stunde. Das gilt allerdings erst, wenn auch die Parkscheinautomaten in der Stadt umgerüstet sind - und wann das genau der Fall ist, kann die Berliner Verwaltung naturgemäß nicht sagen. Fest steht: Was der Automat von Ihnen fordert, ist zu diesem Zeitpunkt der rechtmäßige Preis.

Auch für Anwohner soll das Parken bald deutlich teurer werden: Der Preis der Vignette soll sich verzwölffachen, von zehn Euro im Jahr auf zehn Euro im Monat. Das steht im Koalitionsvertrag, muss aber erst noch beschlossen werden. Motorräder, Pedelecs oder Lastenräder werden von Parkgebühren befreit und sollen dafür vom Bürgersteig in die Parkbuchten für Autos umziehen. Dadurch sollen Fußgänger mehr Platz bekommen.

Pflicht zu neuen Führerscheinen im Scheckkarten-Format

Alle Geburtenjahrgänge von 1965 bis 1970 müssen ab dem 20. Januar ihren alten Führerschein gegen einen im Scheckkarten-Format umtauschen, EU-einheitlich und fälschungssicher. Falls Sie betroffen sind: Zeit für den Umtausch haben Sie bis zum 19. Januar 2024.

Elektroautos von "We share" stehen an einer Ladesaeule fuer E-Autos und werden aufgeladen.(Quelle:dpa/W.Steinberg)

Masken im Verbandskasten

Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für den Inhalt des Verbandskastens die Regel, dass zusätzlich zu dem bisher vorgeschriebenen Inhalt zwei medizinische Masken mitgeführt werden müssen. FFP2-Masken gehen auch, sind aber nicht verpflichtend. Für diese Vorschrift gab es bislang eine Übergangsfrist: Ab dem 1. Februar 2023 muss man zwei Masken dabei haben.

Förderung für Elektrofahrzeuge sinkt

Zum ersten Januar werden die Förderungen für reine Elektrofahrzeuge reduziert. Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert. Die Fördersumme für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro wird von 6.000 Euro auf 4.500 Euro abgesenkt, die für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro wird um 2.000 Euro auf dann 3.000 Euro reduziert. Ab September sollen dann nur noch Privatkäufer von E-Autos mit der Förderung unterstützt werden.

Ein Mann arbeitet im Homeoffice - im Hintergrund spielt sein Kind © imago images/photothek
Ein Mann arbeitet im Homeoffice - im Hintergrund spielt sein Kind | Bild: imago images/photothek

Arbeit

Höhere Verdienstgrenze für "Midijobber"

Zum 1. Januar wird die Grenze für sogenannte Midijobs auf 2.000 Euro angehoben: Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beträge in die Sozialversicherung. Bislang galt die Grenze von 520 Euro bis 1.600 Euro monatlich. Heißt: Jetzt bleibt Geringverdienern mehr übrig.

Frührentner dürfen mehr arbeiten - ohne Rentenkürzung

Frührentner können ab dem 1. Januar beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bislang steht im Rentengesetz noch, dass Frührentner, die mehr als 6.300 Euro brutto verdienen, mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen müssen.

Neue Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet: Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Bislang war die Pauschale auf 600 Euro begrenzt. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das soll gerade Familien mit kleineren Wohnungen entlasten, die kein separates Arbeitszimmer haben. Das ist derzeit noch Voraussetzung für einen Steuerabzug.

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor. (Quelle: dpa/Christoph Schmidt)
Bild: dpa/Christoph Schmidt

Krankmeldungen in Papierform abgeschafft

Bislang mussten Arbeitnehmer, die sich krankmelden, ihrem Arbeitgeber einen gelben Schein vorzeigen: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab 1. Januar wird diese Regel quasi umgedreht. Nun müssen die Arbeitgeber die vom Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters elektronisch abrufen. Grundsätzlich krankmelden müssen Sie sich aber weiterhin.

Für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Bescheinigung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Ausbildungsfreibetrag steigt

Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Jugendliche gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und nicht mehr zu Hause wohnen.

Mehr Lohn für Brandenburgs Pflegekräfte

Pflegekräfte in Brandenburg bekommen ab Februar 2023 mehr Lohn, im Schnitt knapp sieben Prozent. Der durchschnittliche Stundenlohn steigt demnach von 17,64 Euro um 1,16 Euro auf künftig 18,80 Euro. Etwas mehr profitieren Pflegefachkräfte mit mindestens drei Jahren Ausbildung. Ihr Stundenlohn steigt um 1,54 Euro von jetzt 20,68 Euro auf dann 22,32 Euro.

Ein Haus in Rudow hat Solarzellen auf dem Dach. (Quelle. dpa/Schoening)
Bild: dpa/Schoening

Wohnen

"Solarpflicht" auf neuen Dächern

Ab 2023 gilt die sogenannte Solarpflicht: Wer in Berlin ein neues Haus baut - sei es zum Wohnen oder fürs Gewerbe - muss auf dem Dach Solaranlagen installieren. Das gilt auch für Eigentümer, die an ihrem alten Haus das Dach grundlegend sanieren, also zum Beispiel ausbauen. Ziel des Gesetzes ist es, so viele Solarpotenziale wie möglich auszunutzen. Ausnahmen gelten für kleine Gebäude, deren Nutzungsfläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt.

Wer sein Eigenheim mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage bis 10 Kilowatt Leistung ausstattet und diese auch für den Eigenverbrauch benutzt, erhält Erleichterungen: Die bisherige Regelung, dass nur maximal 70 Prozent der Nennleistung der Anlage ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, entfällt für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb genommen werden. Und: Alle Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie für Mehrfamilienhäuser bis 15 Kilowatt je Wohnung oder Geschäftseinheit, insgesamt jedoch nur bis maximal 100 Kilowatt Leistung pro Steuerpflichtigen, werden von der Einkommensteuer befreit.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa zwei Millionen Haushalten zugutekommen statt bisher rund 600.000. Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.

Symbolbild: Garagenbesitzer treffen sich am 29.09.2022 in ihrem Garagenkomplex im Osten der Stadt. (Quelle: dpa/Sebastian Willnow)
Bild: dpa/Sebastian Willnow

Ablauf der Übergangsfrist bei Garagenpachtverträgen aus der DDR

Jetzt wird es speziell, aber für gar nicht so wenige Garagenpächter in Ost-Berlin und Brandenburg mit sehr alten Verträgen durchaus wichtig. Es gibt immer wieder Kommunen, die das Garagenland anderweitig nutzen wollen. Wer seine Garage noch mit einem Altvertrag aus DDR-Zeiten pachtet, befindet sich gerade in einer kleinen Übergangsphase - die endet mit dem neuen Jahr [mdr.de].

Bei einer Kündigung, die bis zum Jahresende wirksam wird, teilen sich der Grundstückseigentümer (zum Beispiel die Kommune, in deren Besitz das Grundstück nach der Wende überging) und der Pächter oder die Pächterin die vollen Abrisskosten für so eine Garage. Ab 1. Januar 2023 fallen alle bisherigen Regelungen weg, die den Pächter von der Pflicht zum Abbruch befreit und den Grundstückseigentümer verpflichtet hatten, mindestens die Hälfte der Abbruchkosten zu übernehmen.

Symbolbild: Heizkosten sparen - eine junge Frau sitzt an der Heizung mit Muetze und Handschuhen. (Quelle: dpa/T. Trutschel)
Bild: dpa/T. Trutschel

Strom- und Gaspreisbremsen

Bei der Gaspreispremse übernimmt der Bund einmalig die Dezember-Abschlagszahlung für Fernwärme- und Gasverbraucher. Zusätzlich soll der Gaspreis für Privathaushalte ab dem neuen Jahr auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt werden. Das gilt für 80 Prozent des Verbrauchs. Die restlichen 20 Prozent werden vom Versorger zu marktüblichen Preisen an die Verbraucher verkauft. Mieterinnen und Mieter ohne direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorger, erfahren die Entlastung bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung.

Der Mehrwertsteuersatz von Gas sinkt außerdem vom 1. Oktober 2022 bis März 2024 von 19 auf sieben Prozent. Auch bei der Elektrizität werden ab Januar 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Energiemenge gedeckelt - höchstens 40 Cent pro Kilowattstunde darf der Strom kosten.

Grundsteuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist

Wer als Immobilien- und Grundstücksbesitzender die Grundsteuererklärung abgeben muss, hat noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit dafür. Die ursprünglich vorgesehene Frist, die am 31. Oktober 2022 endete, ist um drei Monate verlängert worden.

Vermieterbeteiligung bei Kosten für CO2-Abgabe

Seit 2021 zahlen Mieter fürs Heizen mit Öl oder Erdgas die zusätzliche CO2-Abgabe. Ab 2023 wird der Vermieter - in den meisten Fällen - an den Kosten beteiligt. Und zwar je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Je schlechter die Dämmung, je undichter die Fenster, je weniger der Vermieter also in die energetische Sanierung seines Gebäudes investiert - desto höher der Anteil der CO2-Abgabe, den er tragen muss. Hindern Vorgaben wie Denkmal- oder Milieuschutz Vermieter daran, die Energiebilanz der Gebäude zu verbessern, entfällt der Vermieteranteil oder wird halbiert.

Symbolbild: Eine Frau holt am 29.04.2021 eine 5-Euro-Banknote aus ihrem Portemonnaie. (Quelle: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez)
Bild: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Soziales

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ("Hartz IV") ersetzen. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartnerinnen und -partner und Kinder sollen mehr Geld erhalten. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen. Außerdem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden. Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten. Neuregelungen zu Ersparnissen und Immobilienbesitz sollen Arbeitslosen mehr Zeit geben, die Arbeitssuche ohne Angst ums Eigenheim anzugehen. Zeitgleich werden auch Sanktionen abgemildert. Die Möglichkeit von Sanktionen bei Fehlverhalten bleibt aber ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs bestehen.

 

Kinder eines Kindergartens stehen nebeneinander und halten sich an den Händen. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Mehr Rente mit Angleichung zwischen Ost und West

Ab dem 1. Juli 2023 könnten nach aktueller Schätzung die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent und die Renten in Ostdeutschland um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung [bmas.de]. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli gilt stets für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Ab 1. Juli 2023 liegt der Ost-Rentenwert dann bei 99,3 Prozent des Westwerts.

Brandenburg senkt Kita-Beiträge

Vom 1. Januar 2023 bis Ende Dezember 2024 werden in Brandenburg die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung deutlich reduziert, Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro werden von den Beiträgen komplett befreit. Für Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro gelten verschiedene Beitragsstufen für die unterschiedlichen Kinderbetreuungsangebote Krippe, Kindergarten und Hort. Sie liegen zwischen 40 und 210 Euro. Eltern müssen den niedrigeren Beitragssatz nicht beantragen, das Verfahren läuft automatisch.

Kindergeld wird erhöht

Es steigt ab 1. Januar auf 250 Euro pro Kind. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind 250 Euro. Eine Familie mit drei Kindern bekommt also 1.044 Euro mehr im Jahr.

Versicherung: Höhere Krankenkassenbeiträge

Im sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde festgelegt: Die Beträge sollen im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns steigen. Derzeit liegen sie noch bei etwa 14,6 Prozent und ermäßigt bei 14 Prozent. Diese Steigerung wird sicherlich zu spüren sein. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre (gesetzliche) Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt oder ihn erstmalig erhebt. Übrigens: Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nach mehreren Jahren Stabilität erhöht, um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent des Bruttolohns.

Symbolbild: Einweggeschirr liegt neben einem vollen Mülleimer an einem Park. (Quelle: dpa/M. Gerten)
Bild: dpa/M. Gerten

Verbraucherinnen und Verbraucher

Mehrwegpflicht für Restaurants

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen verkaufen, sind verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg-, als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

"Transparenzbarometer"

Ebenfalls in Kraft tritt das "Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer", ja, richtig - ein Wort mit 44 Buchstaben [parlament-berlin.de]. Willkommen in Deutschland! Das in bestem Giffey-Deutsch so genannte "Saubere-Küchen-Gesetz" soll dazu führen, dass alle Besucher von Cafés, Restaurants, Imbissen und Kantinen gleich wissen, wie es um die Hygiene im Inneren steht. Ein Balkendiagramm in den Farben grün, gelb und rot soll zeigen, wie die letzte Kontrolle des Gesundheitsamtes ausgefallen ist. Das muss direkt neben oder an der Eingangstür angebracht werden, auf jeden Fall dort, wo es Kunden gut sehen können - alternativ auch einsehbar im Internet. Ob genug Personal zur Verfügung steht, die für dieses Barometer notwendigen Kontrollen auch oft genug auszuführen, ist die andere Frage.

Symbolbild: Die Airbnb-App wird vor einem Laptop auf einem Smartphone präsentiert. (Quelle: dpa/Zuma)
Bild: dpa/Zuma

Airbnb-Registriernummern in Berlin

Ab März 2023 müssen Berliner Anbieter einer Ferienwohnung oder eines -zimmers auf der Plattform "Airbnb" die offizielle Registriernummer ihrer Unterkunft im Inserat veröffentlichen. Eigentlich ist so eine Anmeldung bei den Berliner Bezirksämtern schon seit 2018 vorgeschrieben, um die Zweckentfremdung von Privatwohnungen als lukrative Einnahmequelle zu bekämpfen. Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine entsprechende Genehmigung. Passiert ist trotz vieler Beteuerungen aber trotzdem kaum etwas, bislang forderte Airbnb nur bei neuen Inseraten die Registriernummer. Nun gilt das für alle Angebote.

Tierhaltung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2022 das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Es verpflichtet dazu, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, dem sogenannten "Tierwohllabel" - zuerst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Später folgen Rindfleisch und Geflügelfleisch. Es wird fünf eng definierte Haltungskategorien geben (Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio). Die Anforderungen an Mastbetriebe bei diesen Haltungskategorien gehen über die hinaus, die etwa beim vom Handel initiierten Haltungsformlabel gelten.

Rauchen wird teurer

Am 1. Januar 2023 steigt die Tabaksteuer erneut. Laut des Zolls beträgt die Tabaksteuer dann 11,15 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 22,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Heißt umgerechnet: 10 Cent mehr pro Packung. Bis 2026 wird eine Packung Zigaretten insgesamt 50 Cent mehr kosten als noch im Jahr 2021. Ziel der Steuererhöhung ist es, den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.01.2023, 19:30 Uhr

Nächster Artikel