Gerichtsentscheidung steht noch aus - Legislaturperiode in Berlin läuft auch im Fall einer Wiederholungswahl weiter

Fr 30.09.22 | 15:23 Uhr
Die Vertreterin der Berliner Landeswahlleiterin, Ulrike Rockmann, zeigt einen Stimmzettel für Sehbehinderte für die Bundestagswahl(Archivbild).(Quelle:dpa/B.Pedersen)
Audio: rbb 88.8 | 30.09.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa/B.Pedersen

Selbst bei einer möglichen vollständigen Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl bleibt es beim bestehenden Wahlrhythmus in Berlin. Sollte der Landesverfassungsgerichtshof wie angedeutet anordnen, dass alle Berlinerinnen und Berliner wegen der gravierenden Pannen im vergangenen Jahr erneut wählen können, würde keine neue Legislaturperiode beginnen. Das bestätigte die amtierende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann dem rbb.

Die nächste reguläre Abgeordnetenhauswahl steht demnach weiter 2026 an, also fünf Jahre nach der letzten Wahl. Die sehr wahrscheinliche Wiederholungswahl Anfang kommenden Jahres würde an diesem Rhythmus nichts ändern.

Vorausgesetzt der Verfassungsgerichtshof bleibt bei seiner ursprünglichen Auffassung, wird allgemein mit der Wiederholung der Wahl im Februar oder März 2023 gerechnet. Bei einer ersten Anhörung des Gerichts zu den Wahlpannen hatte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärt, eine "vollständige Ungültigkeit" der Wahl komme in Betracht.

Listen wären mit denen von 2021 identisch

Die Parteien würden dann erneut mit ihren Listen aus dem Jahr 2021 antreten. Damit stünden dann sowohl bei der Abgeordnetenhauswahl als auch bei den BVV-Wahlen dieselben Kandidatinnen und Kandidaten wie beim letzten Mal zur Wahl.

Anders sähe es aus, wenn das Abgeordnetenhaus sich auflösen würde. In diesem Fall fände eine Neuwahl statt. Das Verfahren wäre in diesem Fall deutlich aufwendiger, weil die Parteien sich erneut mit Kandidatenfindung und Listenaufstellung beschäftigen müssten. Mit einer Neuwahl würde auch die bestehende Legislaturperiode enden und eine neue beginnen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 30.09.2022, 19:30 Uhr

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