Prozessauftakt am Mittwoch - Verbraucherzentrale verklagt Sparkasse Barnim wegen zu niedriger Zinsauszahlungen

Mo 12.12.22 | 14:03 Uhr
Logo einer Sparkasse (Quelle: www.imago-images.de/Sascha Steinach)
Audio: Antenne Brandenburg | 12.12.2022 | Erk Schaarschmidt, Verbraucherzentrale Brandenburg | Bild: imago-images.de/Sascha Steinach

Die Verbraucherschützen werfen der Sparkasse Barnim vor, jahrelang Zinsen falsch berechnet zu haben. Rund 200 Kunden sollen sich bereits der Klage angeschlossen haben. Auch gegen weitere Sparkassen werden ähnliche Vorwürfe erhoben.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht wird sich ab Mittwoch, 14. Dezember mit einer Klage gegen die Sparkasse Barnim beschäftigen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. wirft dem Geldinstitut vor, über Jahre hinweg Zinsen für die Langzeitverträge "Prämiensparen flexibel" falsch berechnet zu haben.

Das erklärte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale auf Anfrage dem rbb. Auch gegen weitere Sparkassen in Brandenburg würden Musterfeststellungsklagen von Seiten der Verbraucherschützer vorliegen, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale: 200 Kunden Klage angeschlossen

"Wir erhoffen uns alle, dass wir ein Urteil bekommen mit einer Vorgabe des Gerichts, wie die Zinsen nachzuberechnen sind", so Schaarschmidt zu der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim. Diese würde sich laut Schaarschmidt zunächst einmal an alle betroffenen Kunden richten, die sich dafür registrierten, beziehungsweise registriert lassen haben. Bislang soll es sich um rund 200 Sparkassen-Kunden handeln. Eine Registrierung sei noch bis einschließlich Dienstag, 13. Dezember möglich, berichtete Schaarschmidt.

Doch auch für andere könnte der am Mittwoch beginnende Prozess von Bedeutung sein. Da es sich um eine Musterfeststellungsklage handelt, könnte ein Urteil auch für andere Gerichtsverfahren herangezogen werden, wie Schaarschmidt erklärt. Er räumt jedoch ein: "Das ist durchaus möglich, aber nicht zwingend." Wichtig sei, dass man eine möglicherweise vom Gericht getroffene Aussage, welcher Zins angewandt werden muss, kommuniziert und parallel anwendet.

Klagen gegen weitere Sparkassen

Die Klage sei alternativlos gewesen, betont Erk Schaarschmidt: "Die Sparkasse hat sich eben nicht außergerichtlich einigen wollen, war zu keinerlei Zugeständnisse bereit und hat gemeint, alles richtig gemacht zu haben." Das habe aber die Verbraucherzentrale anders empfunden und daraufhin die Klage eingereicht.

Die Sparkasse selbst wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern, wie ein Sprecher auf Anfrage dem rbb bestätigte.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte bereits eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße im Juli eingereicht. Seit Montag sei das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet, heißt es auf der Internetseite [verbraucherzentrale-brandenburg.de]. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen eine weitere Brandenburger Sparkasse. Eine entsprechende Musterfeststellungsklage ist gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland wegen ebenfalls zu niedrigen Zinsen eingereicht worden, wie es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Brandenburg heißt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 12.12.2022, 14:10 Uhr

Mit Material von René Hausmann

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