Geflüchtete aus der Ukraine
Lange Zeit wurde über die Sicherheitsprüfung ukrainischer Geflüchteter in Berlin diskutiert. Polizeigewerkschaften forderten ein sogenanntes Fast-ID-System. Nun die Einigung: Nur von bestimmten Ukrainern werden Fingerabdrücke genommen.
Der Berliner Senat hat sich auf ein Verfahren bei der Registrierung und Sicherheitsüberprüfung von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Das teilte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstagnachmittag mit. Zuvor hatten die Innen- und die Sozialverwaltung eine gemeinsame Vereinbarung dazu vorgelegt.
So soll das von Polizeigewerkschaften geforderte Fast-ID-System zur erkennungsdienstlichen Behandlung nur bei Menschen ohne Pass angewendet werden. Das treffe aber nur auf knapp zwei Prozent der ukrainischen Flüchtlinge zu, sagte Franziska Giffey. "Der ukrainische biometrische Pass hat deutlich mehr Sicherheitsmerkmale als viele andere Pässe aus anderen europäischen Ländern", so Giffey, "das wird akzeptiert".
Zudem seien 50 Prozent der Menschen, die sich registrieren lassen, Kinder. Nur wer keinen Pass dabei hat, würde dann erkennungsdienstlich behandelt, mit biometrischem Lichtbild und Fingerabdrücken.
In Berlin werden nur Geflüchtete registriert, die hier Leistungen des Staates in Anspruch nehmen wollen, oder eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen. Wer weiterreist in andere Bundesländer, soll erst am Zielort registriert werden. Bei diesen Personen genüge dann die Erfassung im Verteilsystem.
Pro Tag gehen laut Giffey beim Landesamt für Einwanderung aktuell rund 2.500 Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis ein. Seit letzter Woche seien rund 20.000 Anträge zusammengekommen.
Sendung: Radioeins, 29.03.2022, 19:00 Uhr
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