EC-Kartendiebstahl - Trotz Sperrung können Diebe noch mehrere Stunden lang Geld abheben

Mo 16.05.22 | 13:13 Uhr
Symbolbild: Kontaktlose Kartenzahlung in einer Gastronomie. (Quelle: dpa/G. Oliver)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.05.2022 | A. Michel | Bild: dpa/G. Oliver

Diebe von Geldkarten können auch mit gesperrten Karten erheblichen Schaden anrichten. Wie man sich vor einem Missbrauch zusätzlich schützen kann, zeigt eine Recherche des rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt.

Wem die Geldkarte gestohlen wird oder wer sie verliert, lässt diese bei der Bank sperren - das schützt aber nicht immer vor Missbrauch. Diebe können oft stunden- oder tagelang weiterhin kontaktlos mit der gestohlenen Karte bezahlen.

Eine Frau, der das passiert ist, wandte sich damit an den rbb. Obwohl sie ihre Karte nur wenige Minuten nach dem Diebstahl sperren ließ, erwarben Diebe mit der gestohlen Karte Waren für mehrere hundert Euro. Nach Aussagen der Polizei ist das kein Einzelfall.

Sabine Burkowski vom Landeskriminalamt Berlin erklärt das gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt mit einer möglichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweiterleitung im Banksystem. "Beim kontaktlosen Bezahlen hängt es dann davon ab, ob das Kassensystem der Handelsunternehmen online mit dem Sperrsystem verbunden ist oder ob die Sperrung alle 12 Stunden oder alle 24 Stunden im Rahmen eines Updates mitgeteilt wird", sagt die Polizistin.

Wer diese Möglichkeit des Kartenmissbrauchs ausschließen will, kann von vornherein die Funktion des kontaktlosen Zahlens ohne Pin bei der zuständigen Bank sperren lassen.

Unbekannte Sicherheitslücke: Lastschrift

Doch vor einer den meisten eher unbekannten Sicherheitslücke bei Kartendiebstählen warnt Ulrich Binnebössel vom Deutschen Einzelhandelsverband gegenüber Super.Markt: "Das Lastschriftverfahren funktioniert in jedem Falle, auch wenn die Karte gesperrt ist."

Will man dem Dieb auch diese Möglichkeit nehmen, muss man die Karte zusätzlich bei der Polizei sperren lassen. Beim sogenannten "Kuno-Sperrdienst" – einem freiwilligen Dienst der Polizeibehörden in Bund und Ländern und dem Zusammenschluss großer Handelsketten. Erst dann werden die großen Ketten eine Zahlung mit Unterschrift nicht mehr akzeptieren.

Banken übernehmen Schaden

Der durch Unterschriftenbetrug entstandenen Schaden kann zwar von dem jeweiligen Handelsunternehmen zurückgefordert werden, das ist aber oft sehr aufwändig. Daher lohnt es sich, einen Kartendiebstahl auch bei der Polizei unter dem Stichwort "Kuno" anzuzeigen und dort die Karte auch für das Sepa-Lastschriftverfahren sperren zu lassen.

Wer Dieben zuvor kommt und seine Karte rechtzeitig sperrt, für den übernehmen die Banken in der Regel den entstandenen Schaden.

Sendung: Super.Markt, 16.05.2022, 20:15 Uhr

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