In eigener Sache -
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat auf der Grundlage einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Kriterien für die Einladung zur "Wahlarena" präzisiert und auf dieser Basis neu über die Einladung von BVB/Freie Wähler entschieden. Diese erfüllen die Kriterien nach den aktuellen Umfragen nicht und werden daher nicht zur "Wahlarena" eingeladen. BVB/Freie Wähler erklärten dazu, der rbb beschneide ihre Chancengleichheit in unerträglicher Weise. "Dies werden wir nicht hinnehmen und das Verwaltungsgericht erneut anrufen."
Der rbb lädt die Spitzenkandidaten der Parteien ein, die die größten Chancen haben, in Fraktionsstärke in den Brandenburger Landtag einzuziehen. Die "Wahlarena" mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten ist am Dienstag, 20. August, im rbb Fernsehen zu sehen und wird auch auf Inforadio, rbb|24 sowie den sozialen Kanälen des rbb begleitet.
BVB/Freie Wähler hatten beim Berliner Verwaltungsgericht den Antrag gestellt, es solle den rbb verpflichten, einen Vertreter der Freien Wähler zur Sendung "Wahlarena" einzuladen. Dem entsprach das Verwaltungsgericht nicht. Es verpflichtete den rbb allerdings, bis Freitag über den Antrag auf Teilnahme an der "Wahlarena" noch einmal zu entscheiden. Das Konzept, auf dessen Basis die Entscheidung erging, BVB/Freie Wähler nicht einzuladen, sei bislang nicht kohärent, so das Gericht. Die Kriterien für die Einladung zur "Wahlarena" hat der rbb nun präzisiert.
Im Rahmen des redaktionellen Gesamtkonzepts des rbb ist die Chancengleichheit der Parteien und vor allem auch von BVB/Freie Wähler gewahrt. Diese erhalten - wie von Anbeginn geplant - am Vorabend der "Wahlarena" im Film "Die Herausforderer" eine hervorgehobene Stellung (19. August, 21:00 Uhr) und werden auch in weiteren Sendungen Berücksichtigung finden.
Umfassendes Bild und ausgewogenes Gesamtkonzept
Der rbb ist sich seiner großen Verantwortung als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung bewusst. Ziel der Berichterstattung des rbb zur Landtagswahl in Brandenburg am 1. September 2019 ist es, den Zuschauerinnen, Hörern und Nutzerinnen ein umfassendes Bild der Parteien, ihrer Konzepte und Kandidaten zu bieten. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen eines ausgewogenen Gesamtkonzepts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Beobachtung und Analyse.
In seinen Programmen im Fernsehen, Radio sowie in seinen Internetangeboten - vor allem bei rbb|24 - begleitet der rbb die aktuellen Entwicklungen im Vorfeld der Wahl. So gibt es Serien in "Brandenburg aktuell", auf Antenne Brandenburg, Radioeins und Inforadio. Die Redaktionen und Programme setzen dabei auf multimediale Planung und Produktion.
Die Gesamtberichterstattung des rbb zur Wahl ist ausgewogen und neutral. Es finden sich nicht nur die größeren und mittleren Parteien wieder, sondern das gesamte Spektrum der zur Wahl zugelassenen Parteien. Hierbei gilt rechtlich das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit: Die Parteien werden weder im redaktionellen Gesamtkonzept noch in einzelnen Sendungen strikt und formal gleich gestellt, sondern entsprechend ihrer aktuellen politischen Bedeutung berücksichtigt.
Auch die Onlineangebote des rbb sind Teil des redaktionellen Gesamtkonzepts und tragen zur Erhaltung der abgestuften Chancengleichheit bei. Bei der Konzeption der Wahlsendungen arbeiten die Redaktionen eng mit dem Justitiariat des rbb zusammen.
Im Sinne des "Sechs-Wochen-Beschlusses" lässt der rbb Politikerinnen und Politiker, die selbst kandidieren oder in sonstiger Weise aktiv am Wahlkampf teilnehmen, in einem Zeitraum von sechs Wochen vor Wahlen nicht an Unterhaltungssendungen teilnehmen. Die Regelung gilt nicht für politische Talk-Sendungen, also Sendungen, in die regelmäßig Politikerinnen und Politiker eingeladen werden. Auch in diesen Fällen beachtet der rbb das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit.