Senat verlängert Corona-Verordnung - Maskenpflicht im Berliner ÖPNV gilt mindestens bis Mitte Januar

Di 13.12.22 | 18:40 Uhr
Zwei Personen mit Mund-Nasen-Maske sitzen in unterschiedlichen Waggons der U-Bahn in Berlin (Bild: picture alliance / photothek | Florian Gaertner)
Audio: Antenne Brandenburg | 14.12.2022 | Arne Sprung | Bild: picture alliance / photothek | Florian Gaertner

Der Berliner Senat hat die bestehende Infektionsschutzverordnung bis Mitte Januar 2023 verlängert. "Das bedeutet, wir werden auch nicht wie in anderen Bundesländern vorgesehen jetzt zu diesem Zeitpunkt eine Änderung bei der Maskenpflicht im ÖPNV vornehmen", sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey nach der Senatssitzung am Dienstag.

Die Hauptstadt geht damit einen anderen Weg als beispielsweise die Länder Sachsen-Anhalt und Bayern, die erst kürzlich die Maskenpflicht in ihrem Nahverkehr aufgehoben haben.

Maskenpflicht weiterhin auch im Gesundheitsbereich

Die aktuelle Coronamaßnahmenschutzverordnung ist bis zum 21. Dezember befristet. Die Verordnung ist nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) nun bis zum 17. Januar verlängert worden. Dann werde der Senat über eventuelle Änderungen erneut beraten.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV sieht die Verordnung eine solche Pflicht auch für den Gesundheitsbereich vor. Zudem bleibt es bei der Corona-Testpflicht, sobald man Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch Justizvollzugsanstalten betreten möchte. Zudem bleibt es in Berlin damit bei den bestehenden Isolations- und Quarantäneregeln.

Sendung: Fritz, 13.12.2022, 17:30 Uhr

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