Gesundheitswesen in Brandenburg - Von 10.000 Beschäftigten fehlt der Corona-Impfnachweis

Mi 12.10.22 | 16:13 Uhr
Symbolbild: Eine Intensivfachpflegerin legt auf der Intensivstation Schutzkleidung an bevor sie das Zimmer eines Covid-19-Patienten betritt. (Quelle: dpa/C. Soeder)
Bild: dpa/C. Soeder

Etwa sieben Monate nach Einführung der Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben in Brandenburg knapp 10.000 Beschäftigte noch keinen entsprechenden Nachweis erbracht.

Mit Stand vom 6. Oktober seien von 17 der 18 Gesundheitsämter im Land insgesamt 9.995 Personen in 1.864 Einrichtungen gemeldet worden, berichtete Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz habe zu dem Stichtag keine Meldung abgegeben.

Verstöße führen kaum zu Konsequenzen

Mit 3.793 Fällen seien die meisten gemeldeten Mitarbeiter in der Pflege beschäftigt, sagte Nonnemacher. 2.986 Beschäftigte wurden von den Krankenhäusern gemeldet, 1.021 arbeiteten im ambulanten Bereich, etwa in Arztpraxen.

Verstöße gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht hatten in Brandenburg allerdings noch kaum Konsequenzen: Nur der Landkreis Oder-Spree habe in zwei Fällen Betretungsverbote ausgesprochen, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse. Das heißt, dass die Mitarbeiter die Einrichtungen nicht mehr betreten dürfen, aber anderweitig eingesetzt werden können.

Ähnliches Bild in Berlin

In Berlin arbeiteten Mitte August knapp 8.900 ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales mitteilte. Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte sind auf Nachfrage bei den Gesundheitsämtern der Bezirke aber nicht verhängt worden, bis auf einen Fall in Lichtenberg.

Nach Ansicht der Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) muss die einrichtungsbezogene Impfplicht nicht über das Jahresende hinaus verlängert werden. Dies sei nicht notwendig, da rund 95 Prozent der Mitarbeitenden von Einrichtungen, die unter die Impfpflicht fallen, geimpft seien, hieß es aus der Senatsverwaltung für Gesundheit auf rbb-Anfrage.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist für die Gesundheitsämter ein aufwendiges Verfahren. So gibt es lange Fristen für Impfangebote und Stellungnahmen der Betroffenen. Die Impfpflicht in den Gesundheits-Einrichtungen läuft zum Jahresende aus.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 12. Oktober 2022, 19:30 Uhr

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