Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter - Bundesregierung beschließt neue Regeln für Maskenpflicht ab Oktober
Im Bahn- und Flugverkehr bleibt es bundesweit bei der Maskenpflicht – in Innenräumen können die Länder eigene Corona-Regeln aufstellen. Berlins Gesundheitssenatorin Gote geht nicht davon aus, dass strenge Maßnahmen nötig sein werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neuen Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Das Regelwerk gibt den Bundesländern einen Rahmen sowie Möglichkeiten vor, eigenständig Schutzmaßnahmen zu erlassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.
Pflegeheime sollen Beauftragten benennen
Den Ländern wird nun freigestellt, die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen aufzuheben, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Dies soll auch für Genesene gelten. Zunächst war vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dann verbindlich erfolgen soll. Kritiker hatten bemängelt, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, Hygiene und Testen kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Zwei-Stufen-Modell für Masken in Innenräumen
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.
Bundesweit soll ab Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Lauterbach rechnet schon bald mit neuer Welle
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen. Es besteht Zeitdruck, da die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.
"Ich rechne mit einer erheblichen Corona-Welle im Herbst", sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Mittwoch. Das neue Infektionsschutzgesetz solle das "Instrumentarium" liefern, mit der Pandemie umzugehen. Ziel der neuen Regeln sei es, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der die Vorlage gemeinsam mit Lauterbach vorstellte, betonte, dass das neue Gesetz den Ländern viele "Optionen" im Kampf gegen die Pandemie gebe - dass die Länder diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen müssten.
Senatorin Gote: "Kommen nicht in Situation wie im letzten Jahr"
Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) geht derweil nicht davon aus, dass im kommenden Herbst und Winter ähnlich scharfe Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen wie im vergangenen Jahr.
Von harten Maßnahmen wie beispielsweise Obergrenzen für Veranstaltungen sei man weit entfernt, sagte Gote am Mittwoch der rbb24 Abendschau. "Wir werden in Berlin im ÖPNV sehr wahrscheinlich eine Maskenpflicht haben, aber wenn wir nicht wirklich in ein ganz schlimmes Szenario reinrutschen, dann wird es auch dabei bleiben, und dann werden wir sicher nicht in eine Situation kommen wie im letzten Jahr", sagte sie.
Im Vordergrund stünde der Schutz vulnerabler Gruppen, weshalb sie eine Masken- und Testpflicht im medizinisch-pflegerischen Bereich befürworte, sagte Gote.
Gote fehlen Kriterien für strengere Maßnahmen
In Schulen werde man im Herbst und Winter nicht mehr das "anlasslose Testen" brauchen. Maskenpflicht werde nur noch bei einzelnen Ausbrüchen angeordnet werden müssen. "Wir sind besser aufgestellt als im letzten Jahr, weil die Grundimmunisierung unter den Menschen inzwischen stark ausgeprägt ist", sagte Gote.
In der rbb24 Abendschau begrüßte sie grundsätzlich die Gesetzesvorlage des Kabinetts. Gleichzeitig kritisierte sie an dem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz, dass keine genauen Grenzwerte für strengere Maßnahmen festgelegt worden seien. "Wir hätten uns klare Kriterien und Schwellenwerte gewünscht, um den Bürgern mehr Planungssicherheit geben zu können. Wir werden uns da aber als Länder eng abstimmen, denn wir wollen einen Flickenteppich vermeiden", so Gote.
Sendung: rbb24 Abendschau, 24. August 2022, 19:30 Uhr
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