Sitzung am Dienstag - Berliner Senat beschließt Verlängerung der Corona-Schutzverordnung

Di 21.06.22 | 14:17 Uhr
Symbolbild: Menschen in einer Berliner S-Bahn tragen FFP2-Masken zum Schutz vor einer Corona-Infektion. (Quelle: dpa/Schoening)
Video: rbb24 | 21.06.2022 | 16 Uhr | Bild: dpa/Schoening

In seiner Sitzung hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung von Berlin um einen Monat zu verlängern. Sie soll bis zum 27. Juli gelten.Die Regelung soll voraussichtlich am 30. Juni in Kraft treten, hieß es in einer Pressemitteilung des Landes Berlin.

Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte sich schon in der vergangenen Woche für die Verlängerung ausgesprochen.

Maskenpflicht und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In Berlin gilt derzeit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Maskenpflicht besteht außerdem in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünften. Darüber hinaus muss das Personal von Pflegeeinrichtungen Maske tragen, genauso wie Besucher dieser Einrichtungen, wenn sie sich außerhalb der Zimmer bewegen.

Auch die Testpflicht vor dem Besuch von Krankenhäusern, Gefängnissen, Abschiebeeinrichtungen, Heimen der Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen soll verlängert werden. Sie gilt gleichermaßen für Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene.

Brandenburg hat Verordnung ebenfalls verlängert

Auch die Brandenburger Landesregierung hat die Corona-Verordnung (SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung) mithilfe eines Kabinett-Beschlusses bis einschließlich 20. Juli 2022 verlängert. Die jetzige Corona-Verordnung war am 3. April 2022 in Kraft getreten.

Sendung: Inforadio, 21.06.2022, 17 Uhr

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