Landesregierung lockert Corona-Maßnahmen - Brandenburger Schüler müssen künftig keine Maske mehr tragen

Di 29.03.22 | 19:56 Uhr
Schulkinder sitzen im Mai 2020 in der Erich-Weinert-Grundschule (Bild: dpa/Patrick Pleul)
Video: Brandenburg aktuell | 29.03.2022 | Holger Brandenbusch | Gespräch mit Heidrun Peltroche | Bild: dpa/Patrick Pleul

In den Brandenburger Schulklassen können Kinder und Jugendliche demnächst ohne Maske sitzen, im Öffentlichen Nahverkehr bleibt sie hingegen Pflicht. Brandenburg hat gemäß den Vorgaben des Bundes eine Änderung der Corona-Maßnahmen beschlossen.

Brandenburg lockert ab Sonntag die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit entfällt unter anderem die Maskenpflicht an den Schulen, wie die Staatskanzlei nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mitteilte.

Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich jedoch wie bisher an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche auf eine Covid-Infektion testen.

Tägliche Tests für nicht immunisierte Lehrer und Erzieher

Lehrkräfte und andere Schulmitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, müssten sich täglich auf Corona testen lassen, hieß es weiter. Gleiches gelte für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten.

Nicht immunisierte Kita-Kinder, die älter als ein Jahr sind, müssten sich wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche mit Selbsttests zu Hause testen lassen.

In Bus und Bahn gilt weiterhin Maskenpflicht

Im öffentlichen Nahverkehr wird die Maskenpflicht beibehalten. Alle Fahrgäste müssten weiter FFP2-Masken tragen, hieß es. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis 14 Jahren sei eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal müsse mindestens eine OP-Maske tragen, wenn sie in Kontakt mit anderen Menschen kommen.

Auch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften gilt eine Maskenpflicht. So müssen Besucher während ihres Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte der Einrichtungen müssen bei "körpernahen Tätigkeiten" ebenfalls eine FFP-Maske, sonst aber eine OP-Maske tragen. Auch für die Bewohner gilt bespielsweise in Gemeinschaftsräumen die Pflicht zum Tragen einer Maske. Patientinnen und Patienten in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus müssen ebenfalls mindestens eine OP-Maske tragen.

Einkaufen ohne Maske möglich - Zugangsbeschränkungen enden

Hintergrund sei das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, hieß es. Damit könnten die Bundesländer ohne eigene Parlamentsbeschlüsse ab Sonntag nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen.

Weitergehende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, Abstandsgebot im öffentlichen Raum sowie die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos oder 2G in Diskos entfallen.

Koalition berät noch über Hotspot-Regelung

Für regionale Hotspots können die Länder weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber. Eine baldige Umsetzung ist zudem nicht absehbar.

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mahnten allerdings, die Pandemie sei noch nicht vorbei. Nonnemacher und Innenminister Michael Stübgen (CDU) forderten den Bund auf, die Rechtsgrundlage zu überarbeiten, damit auf eine Verschlechterung der Lage schnell reagiert werden könne.

Sendung: Brandenburg aktuell, 29.03.2022, 19:30 Uhr

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