Senat beschließt Corona-Lockerungen - Ab Freitag ist in Berlin wieder das Einkaufen ohne Maske möglich

Di 29.03.22 | 20:25 Uhr
Symbolbild: Menschen laufen über die Einkaufsstraße am Kudamm in Berlin. (Quelle: dpa/F. Sommer)
Video: Abendschau | 29.03.2022 | Tobias Schmutzler | Bild: dpa/F. Sommer

Ein Großteil der Corona-Maßnahmen entfällt ab Freitag in der Hauptstadt. Übrig bleiben vor allem Masken- und Testpflicht in verschiedenen Bereichen. Nicht alle sind mit den neuen Regeln einverstanden.

Die meisten Corona-Regeln fallen in Berlin bald weg. Stattdessen gelten von Freitag (1. April) an nur noch eine Reihe sogenannter Basisschutz-Maßnahmen. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen.

So muss beim Einkaufen keine Maske mehr getragen werden.

Testpflicht bleibt in Schulen bestehen

Auch in den Schulen entfällt die Maskenpflicht. Dafür sind weiterhin drei Corona-Tests pro Woche vorgeschrieben, von Freitag an auch für geimpfte und genesene Personen, egal ob Schüler, Lehrkräfte oder andere Angestellte. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse plädierte am Dienstag dafür, freiwillig Maske zu tragen.

Maskenpflicht nur noch in ÖPNV oder Arztpraxen

Die Maskenpflicht gilt ab Freitag weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften.

Auch in geschlossenen Räumen gilt für Besucher, Patienten und deren Begleitpersonen sowie für Bewohner eine Maske zu tragen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten. Ausgenommen sind Schwerstkranke. Beschäftigte müssen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in geschlossenen Räumen und im Freien Maske tragen.

Testpflicht - auch für Geimpfte und Genesene

Außerdem gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Justizvollzugsanstalten und Heimen der Jugendhilfe eine Testpflicht - auch für geimpfte und genesene Personen.

Auch in Pflegeeinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher getestet sein. Für Bewohner ist ein Corona-Test pro Woche vorgeschrieben. Mitarbeiter müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Weiter gelten außerdem die Regelungen zur Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind.

Das Land Berlin übernimmt mit den neuen Regelungen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte.

Einige Gesundheitsstadträte sehen Lockerungen skeptisch

Die Mehrzahl der Gesundheitsstadträte aus den Berliner Bezirken sieht die Lockerungen skeptisch. Neun der zwölf zuständigen Stadträte sowie ein halbes Dutzend Amtsärzte forderten vor der Senatsentscheidung am Dienstag, Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsgebote, Hygienekonzepte und zum Beispiel Zugangsbeschränkungen bei Veranstaltungen abhängig vom Impfstatus beizubehalten. Busse und Bahnen sollten weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete nutzen dürfen.

In einer vom Gesundheitsstadtrat in Mitte, Christoph Keller, veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es, die Maßnahmen sollten zunächst bis Ende April befristet sein. "Wir fordern die Landesebene auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um rechtssichere Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu verlängern."

Bei einer Sondersitzung der Gesundheitsminister am Montag gab es keine Mehrheit für die Forderung, auf die weitreichenden Lockerungen bis Mai zu verzichten und das Bundes-Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern. Dafür hatten sich mehrere Bundesländer ausgesprochen, darunter auch Berlin.

Sendung: Abendschau, 29.03.2022, 19:30 Uhr

Was Sie jetzt wissen müssen

Nächster Artikel