Urteil am Bundesverfassungsgericht - Oberstes Gericht erklärt Corona-Notbremse für verfassungsgemäß

Di 30.11.21 | 10:49 Uhr
Bundesverfassungsgericht (Quelle: dpa/Uli Deck)
Video: Brandenburg Aktuell | 30.11.2021 | S. Teistler | Bild: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht findet die Corona-Notbremse "verhältnismäßig", in der "äußersten Gefahrenlage der Pandemie": Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen waren mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen.

Diese seien "in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie" mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen.

Recht auf schulische Bildung nicht verletzt

Wegen hoher Corona-Inzidenzzahlen waren am 23. April 2021 Regelungen über nächtliche Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen in Kraft getreten: Überschritt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Inzidenzwert von 100, durften in den betroffenen Städten oder Landkreisen Personen ihre Wohnungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr morgens nur aus wichtigem Grund verlassen. Familien durften sich maximal mit einer Person aus einem fremden Haushalt treffen.

Weiter wurden Schulschließungen beschlossen, wenn der Inzidenzwert an mehreren Tagen in der betroffenen Region über 165 lag. Die Maßnahmen endeten zum 30. Juni 2021. Das Verbot von Präsenz habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.

In ihrem Beschluss zu den Schulschließungen erkannten die Richter erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen. Dem Recht auf Schule hätten aber "überragende Gemeinwohlbelange" in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden, urteilten sie.

Entscheidungen über Handel und Kultur stehen noch aus

Im Mai hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren den Stopp der Maßnahmen abgelehnt. Jetzt entschied er in der Hauptsache. Unter den Klägern waren auch zahlreiche Bundestagsabgeordnete der FDP. Über Schließungen im Einzelhandel und Verbote von Präsenz-Kulturveranstaltungen hat der Erste Senat noch nicht endgültig entschieden.

 

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Sendung: Inforadio, 30.11.2021, 10:00 Uhr

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