Gültig für ein Jahr - EU-Staaten einigen sich auf Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine
Wegen des Kriegs in der Ukraine steigt die Zahl der Geflüchteten - Tausende sind bereits in Berlin und Brandenburg angekommen. Um eine vereinfachte Aufnahme sicherzustellen, hat die EU sich auf einen Sonderstatus für Ukrainer geeinigt.
Die EU-Innenminister haben sich am Donnerstag auf ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verständigt. Die Staaten würden vorübergehenden Schutz gewähren, teilte die französische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag mit.
Damit soll den Flüchtenden ein vorübergehender Schutz für zunächst ein Jahr garantiert werden. Das unbürokratische Verfahren soll den Vertriebenen schnell Sicherheit geben sowie das Asylsystem entlasten, weil das vergleichsweise aufwendige Asylverfahren dann nicht notwendig ist. Formell beschließen muss der Rat der EU die Aktivierung der Richtlinie noch.
Regelung gilt auch für Geflüchtete, die in der Ukraine waren
Der Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass die Regelung für alle Flüchtlinge mit ukrainischem Pass gilt sowie für Menschen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben, etwa Flüchtlinge aus anderen Ländern, die nicht in ihre Heimat zurückkönnen. Andere, die für einen begrenzten Zeitraum in der Ukraine waren, sollen über die EU einen sicheren Transit zurück in ihre Heimatländer bekommen.
Kapazitäten am Ankunftszentrum Reinickendorf reichen nicht mehr
In Berlin nimmt derweil die Zahl der ankommenden Schutzsuchenden aus der Ukraine zu. Die Kapazitäten am Ankunftszentrum Reinickendorf reichten mittlerweile nicht mehr aus, das bestätigte das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) der ARD am Donnerstag.
Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) hatte zuletzt vom Bund eine schnelle Entscheidung darüber gefordert, auf welcher rechtlichen Grundlage die Aufnahme steht: Also ob Schutzsuchende aus der Ukraine als Asylsuchende gelten oder ob sie unter Paragraf 24 aus dem Aufenthaltsgesetz als Kriegsflüchtlinge ankommen können. Denn wer in Deutschland einen Asylantrag stelle, könne danach nicht mehr in ein anderes Verfahren wechseln.
Sendung: Inforadio, 03.03.2022, 18 Uhr