Sechs Monate anstatt zwei Jahre - Berlin verkürzt Dauer der Wohnbescheinigung für Geflüchtete

Do 24.03.22 | 10:35 Uhr
Symbolbild: Soldaten der Bundeswehr helfen Flüchtlingen aus der Ukraine in einem neu errichteten Ankunftszentrum auf dem Rollfeld vom ehemaligen Flughafen TXL. (Quelle: dpa/C. Gateau)
Audio: Inforadio | 24.03.2022 | Franziska Hoppen | Bild: dpa/C. Gateau

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Berlin haben bislang nur jene Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten, die nachweisen konnten, dass sie mindestens zwei Jahre in ihrer Unterkunft wohnen werden. Diese praxisferne Regelung wurde nun entschärft.

Für eine Aufenthaltsgenehmigung in Berlin benötigen Geflüchtete aus der Ukraine nun nur noch eine Bescheinigung ihres Wohnungsgebers über mindestens sechs Monate. Das hat das Flüchtlingsnetzwerk "Berlin hilft" auf Twitter bekannt gegeben.

Bislang hatte das Landesamt für Einwanderung (LEA) für diesen Schritt eine Dauer von - standardmäßig - zwei Jahren vorgesehen. Diese Zeitspanne hatte für Irritationen gesorgt, da viele Geflüchtete bei privaten Gastgebern untergekommen waren, die einen Aufenthalt über zwei Jahre nicht hätten garantieren können. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte eine Nachbesserung am Dienstag angekündigt.

Formulare und Pässe können digital hochgeladen werden

Die neuen Anforderungen sind nun auf der Internetseite von "Berlin hilft" [berlin-hilft.com] nachzulesen: Demnach ist eine Antragstellung beim LEA nur mit einer bereits vorhandenen Meldebescheinigung möglich, oder mit einem Mietvertrag oder mit einer Erklärung vom Gastgeber, dass Wohnraum für mindestens sechs Monate zur Verfügung gestellt wird. Die Aufenthaltsgenehmigung kann auch beantragen, wer sich bereits beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten registriert hatte und daraufhin eine Genehmigung für Berlin zugewiesen wurde.

Durch das neue, vereinfachte Verfahren des LEA müssen privat untergekommene ukrainische Kriegsflüchtlinge sich nicht mehr per Termin beim Ankunftszentrum in Reinickendorf vorstellen, sondern können online über ein Formular ihren Pass sowie die oben genannten Bescheinigungen hochladen. Damit erhalten sie eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung.

Sendung: Abendschau, 24. März 2022, 19:30 Uhr

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