Eilantrag kassiert - Oberverwaltungsgericht: Verbot ukrainischer Flaggen gilt doch

Mo 09.05.22 | 22:43 Uhr
Tag der Befreiung in Berlin, Eine große Ukrainische Flagge wurde vor dem Mahnmal ausgebreitet. Die Polizei unterband nach einigen Minuten die Aktion und ließ die Flagge einrollen von Polizeikräften. (Quelle: imago images/A. Friedrichs)
Video: Abendschau | 09.05.2022 | Max Kell | Bild: imago images/A. Friedrichs

Das Verbot ukrainischer und russischer Flaggen an den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkrieges hat viel Kritik nach sich gezogen. Zunächst kippte das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot teilweise, doch dann meldet sich das Oberverwaltungsgericht zu Wort.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am späten Montagabend entschieden, dass auch bei kleineren Versammlungen zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges keine ukrainischen Flaggen und ukrainische Militärlieder gespielt werden durften.

Damit änderten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom frühen Montagabend. Die Allgemeinverfügung der Polizei von 6.00 Uhr am 8. Mai bis um 22.00 Uhr am 9. Mai galt damit auch für eine kleine Versammlung am Museum Berlin-Karlshorst, für die das Verwaltungsgericht das Verbot aufgehoben hatte.

Der Veranstalter hatte zuvor einen Eilantrag eingereicht, dem das Gericht stattgab, weil es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit erkennen konnte. Die Versammlung sei viel zu klein und zu weit abseits des Stadtzentrums, um einschüchternd zu wirken, hieß es in der Begründung.

Ausnahme für Delegationen und Veteranen

Die Polizei hatte für Sonntag und Montag mehrere Auflagen für 15 Gedenkstätten und Mahnmale erlassen - darunter auch das Museum Berlin-Karlshorst. Dazu gehört etwa die umstrittene Auflage, dass auf dem jeweiligen Gelände oder in der Nähe weder ukrainische noch russiche oder Fahnen der Sowjetunion gezeigt werden dürfen. Für Mitglieder von Delegationen und Veteranen gilt dieses Verbot allerdings nicht.

Ebenso sind Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder verboten. Untersagt ist außerdem das Z-Symbol. Der Buchstabe wird von Befürwortern des Krieges genutzt und steht für "za pobedu" ("Für den Sieg").

Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.

CDU-Klage gegen vorübergehendes Verbot ukrainischer Flaggen

Auch der Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, hatt angekündigt beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen das vorübergehende Verbot ukrainischer Flaggen an Ehrenmalen und Erinnerungsorten einzureichen. Das teilte er am Montag dem rbb mit. Das Verbot gilt für 15 Orte in Berlin am 8. und 9. Mai. "Diese Entscheidung des Senats ist eine Schande für Berlin", sagte Evers.

Das Verwaltungsgericht erklärte dann allerdings auf Anfrage des rbb, das Verfahren könne Wochen oder sogar Monate dauern, da es sich zunächst nicht um ein Eilverfahren handelte.

Kritik auch aus der Ukraine

Auf Kritik war das Flaggenverbot auch beim ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk gestoßen. Er forderte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) auf Twitter dazu auf, diese "skandalöse Entscheidung" rückgängig zu machen.

Auch in der Ukraine selbst wurde das Flaggenverbot kritisch aufgenommen. Außenminister Dmytro Kuleba verurteilte die Verordnung der Berliner Polizei: "Berlin hat einen Fehler gemacht, als es ukrainische Symbole verbot", schrieb Kuleba am Sonntag im Nachrichtendienst Twitter. "Es ist zutiefst falsch, sie gleichberechtigt mit russischen Symbolen zu behandeln." Die Entscheidung sei "ein Angriff auf all diejenigen, die derzeit Europa und Deutschland gegen die russische Aggression verteidigen", schrieb Kuleba weiter.

Sendung: rbb24, 09.05.2022, 21:45 Uhr

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