Bußgeld für Maskenverweigerer kommt - Berlin schafft Kontaktbeschränkungen ab

Di 23.06.20 | 21:14 Uhr
Symbolbild: Zahlreiche Besucher genießen auf dem weiträumigen Tempelhofer Feld das schöne Wetter. (Quelle: dpa/B. Jutrczenka)
Video: Abendschau | 23.06.2020 | Iris Marx | Bild: dpa/B. Jutrczenka

Der Senat hat neue Corona-Regeln beschlossen. So fallen ab Samstag die Kontaktbeschränkungen weg, wieder mehr Kunden dürfen in Geschäfte. Zudem können Maskenverweigerer mit einem Bußgeld belegt werden.

In Berlin fallen die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen weg. Das habe der Senat beschlossen, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller am Nachmittag in einer Pressekonferenz. Die Menschen seien aber weiter aufgefordert, ihre Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt wegen der Corona-Pandemie maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen.

Neue Regelungen gelten ab Samstag

Die Abstands- und Hygieneregeln gelten allerdings weiter. Insgesamt aber sei die Corona-Verordnung deutlich "entschlackt" worden, sagte Müller: Statt 25 Regeln gebe es nun zwölf. Die neue Verordnung tritt am Samstag in Kraft.

Des Weiteren dürfen auch wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte der Hauptstadt. Der bisher gültige Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wird auf zehn Quadratmeter gesenkt. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen.

Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Maskenverweigerer

Der Senat hat gleichzeitig ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen - besonders hat der Senat dabei die Fahrgäste in Bussen und Bahnen im Blick. Die Bußgelder drohen aber nicht nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern an allen Orten, an denen Maskenpflicht gilt - beispielsweise auch im Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Einrschränkungen oder Behinderung.

Die 500 Euro Bußgeld werden laut Müller bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird. Eine Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasenschutz zu tragen, gilt in Berlin schon seit Ende April, kontrolliert wurde sie jedoch nicht. Bei Verstößen musste bisher niemand mit einem Bußgeld rechnen.

"Wir begrüßen ntürlich alles, was dazu führt, dass es ein bisschen mehr Disziplin gibt beim Maskentragen im öffentlichen Nahverkehr", sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken dem rbb.

Polizei soll Maskenpflicht kontrollieren

Nun soll punktuell die Polizei kontrollieren, ob Menschen in Bussen und Bahnen Masken tragen, sagte Müller: "Wir setzen Polizei nicht dauerhaft und flächendeckend dazu ein, die Maskenpflicht zu kontrollieren. So wie in anderen Bereichen auch. Wir setzen Schwerpunkte, wie zum Beispiel jetzt bei Gastronomie, bald im ÖPNV."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die Polizei werde unterstützen und gegen Verstöße vorgehen, eine flächendeckende Kontrolle sei aber nicht möglich. Bei der Einhaltung der Maskenpflicht sieht die GdP die BVG und den Einzelhandel in der Verantwortung. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten vorab erklärt, sie könnten eine Kontrolle nicht leisten.

Schrittweise mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen

Die Teilnehmerbeschränkungen bei Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen wie auch im Freien werden Schritt für Schritt gelockert.

So sind Veranstaltungen im Freien bis einschließlich 31. August nur mit höchstens 1.000 Personen gestattet. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen möglich.

In geschlossenen Räumen sind bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich. Vom 1. August bis 31. August sind bis zu 500 Personen erlaubt. Vom 1. September bis Ablauf des 30. September sind Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen gestattet, vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober bis zu 1.000 Personen.

Müller: Eigenverantwortung ist wichtig

Mit weiteren Lockerungsschritten sei der Senat vorsichtig, hieß es. Beispielsweise sei Singen in geschlossenen Räumen immer noch kritisch, so Müller. Deshalb darf in geschlossenen Räumen nicht gemeinsam gesungen werden, etwa bei Gottesdiensten.

Trotz der angekündigten Lockerungen ist nach Überzeugung des Senats die Pandemie noch nicht vorbei. Berlin befinde sich zurzeit in einer guten Situation mit einer relativ geringen Infektionsdynamik, sagte Müller. Die Infektionszahlen könnten aber schnell steigen. "Es muss uns bewusst sein, dass sich die Situation täglich ändern kann", so Müller. In der Phase der Lockerung sei Eigenverantwortung wichtig. Zuletzt waren die Infektionszahlen in Berlin wieder stärker gestiegen.

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