Berliner Neubau-Bündnis -
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg (DGB) will die Vereinbarung des Bündnisses zwischen Senat und Wohnungswirtschaft nicht unterschreiben. Das teilte die Gewerkschaft am Freitag auf seiner Webseite mit. Zuvor hatten bereits der Berliner Mieterverein und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) die Vereinbarung nicht mitgetragen.
DGB geht Vereinbarung nicht weit genug
Man würdige die Vereinbarung zwar grundsätzlich, so der DGB, die Initiative von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey sei "der richtige Schritt in die richtige Richtung", weil die private und städtische Wohnungswirtschaft "in die Pflicht genommen wird". Dennoch gehe die Vereinbarung in einigen zentralen Punkten nicht weit genug.
So sei laut DGB unklar, wie mindestens die Hälfte der 20.000 geplanten neuen Wohnungen für Menschen mit niedrigen Einkommen bezahlbar gemacht werden sollen, und wer pro Jahr 5.000 neue Sozialwohnungen bauen wird. Zudem kritisierte der DGB, dass sich die private Wohnungswirtschaft nicht zu einem verbindlichen, allgemeinen Mietenstopp verpflichten lassen wollte. "Damit ist der breiten Mieterschaft zu wenig geholfen." Aus Sicht des DGB fehlt zudem eine Zusage über Tariflöhne im Baugewerbe.
100.000 neue Wohnungen bis 2026
Die Unterzeichner der Bündnisvereinbarung haben sich vorgenommen, bis Ende 2026 insgesamt 100.000 weitere Wohnungen zu bauen, davon die Hälfte im unteren und mittleren Preissegment. Dafür sollen Bebauungspläne künftig innerhalb von drei Jahren vorliegen. Zugleich sollen pro Jahr künftig bis zu 5.000 Sozialwohnungen gefördert werden - dafür sind 2022 und 2023 jeweils 740 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.
Außerdem verpflichten sich die großen privaten Wohnungsunternehmen, bei der Wiedervermietung 30 Prozent der Wohnungen an Mieter mit Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein (WBS) zu reservieren. Die Bündnispartner haben sich auch darauf geeinigt, dass es keine Erhöhungen der Nettokaltmiete geben soll, die bei berechtigten Haushalten zu Belastungen von mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens führen würden.
Und die großen privaten Wohnungsunternehmen orientieren sich künftig an der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von elf Prozent in drei Jahren. Das ist im Bund auch geplant, allerdings steht noch nicht sicher fest, wann. Berlin zieht die Regelung gewissermaßen vor.
Sendung: Inforadio, 02.07.2022, 07:00 Uhr