Vor MPK mit Bundeskanzler Scholz - Bund und Länder uneins bei der Kostenaufteilung für Geflüchtete
Berlin und Brandenburg erhoffen sich vom Bund mehr finanzielle Entlastung bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine. Doch der Bund wird sich wohl sperren, wie aus einer Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz hervorgeht.
Bereits vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag zeichnet sich ein Streit über die Finanzierung der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland ab. Nach einem Beschlussentwurf, der dem rbb vorliegt, erwarten die Länder, dass der Bund den Großteil der Kosten trägt.
Der Bund hingegen verweist darauf, dass er bereits seit Jahren viele Millionen für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zahle. Außerdem komme er schon jetzt für fast Dreiviertel der Kosten der Unterkunft für Geflüchtete auf.
Länder durch Mehrkosten für Corona ohne Spielraum
Den Ländern reicht das offenbar nicht. Laut Beschlussentwurf sehen sie auch durch die Mehrkosten der Corona-Pandemie nur wenig Spielraum, neue Zusatzkosten zu stemmen. Wenn die ukrainischen Geflüchteten wie vom Bund geplant unter das Asylbewerberleistungsgesetz fielen, müssten die Länder und Kommunen die Kosten auf unbestimmte Zeit selber tragen. Das aber werde die Lastenteilung zwischen Bund und Ländern empfindlich stören.
Die SPD-geführten Länder fordern deshalb eine Gesetzesänderung, nach der die Kriegsflüchtlinge nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sondern nach dem Sozialgesetzbuch II versorgt werden sollten. Dann wären nicht mehr die kommunalen Sozialämter, sondern die Jobcenter für die Versorgung der Geflüchteten zuständig. Nur so könne eine echte und dauerhafte Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Kosten in voller Höhe sichergestellt werden. Diese Forderung hatten in den vergangenen Tagen vor allem Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und Sozialsenatorin Katja Kipping (Die Linke) erhoben.
Überlastung einzelner Länder soll vermieden werden
Im Beschlussentwurf heißt es bislang nur allgemein: Der Bund bekenne sich zu seiner Mitverantwortung auch bei der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung. Zur Klärung der Finanzierungfragen solle nun eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder eingerichtet werden, die bis zum 7. April einen Lösungsvorschlag für die Kostenaufteilung vorlegen soll. Derzeit ist offen, ob sich die Länder beim Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstagnachmittag mit dieser Formulierung zufrieden geben werden.
Größere Einigkeit besteht nach dem Beschlussentwurf hingegen darüber, dass bei der Unterbringung der Geflüchteten eine Überlastung einzelner Länder wie Berlin, Hamburg oder Brandenburg künftig vermieden werden soll. Bund und Länder würden sich gemeinsam dafür einsetzen, dass die Registrierung der Geflüchteten beschleunigt werde. Zudem werde die Verteilung der Menschen innerhalb Deutschlands nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Das Bundesinnenministerium soll dafür die Koordination übernehmen.
Arbeitserlaubnisse sollen unbürokratisch erteilt werden
Die Geflüchteten sollen schnell Zugang zu kostenlosen Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten, die Arbeitsagenturen sollen unbürokratisch Arbeitserlaubnisse erteilen. Alle Angebote würden auf dem zentralen Portal [germany4ukraine.de] zusammengefasst. Um schnell neue Unterkünfte schaffen zu können, werde der Bund Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards lagebedingt ermöglichen, heißt es.
Sendung: Inforadio, 17.03.2022, 12:21 Uhr