Senat beschließt Gesetzentwurf - Solaranlage auf Neubauten soll ab 2023 in Berlin Pflicht werden

Mi 03.03.21 | 08:41 Uhr
Archivbild: Solardach an der Frankfurter Allee in Berlin Lichtenberg. (Quelle: dpa/Schoening)
Bild: dpa/Scheodning

Ab 2023 muss jeder Neubau in Berlin aus Klimaschutzgründen eine Solaranlage auf dem Dach haben. Den Entwurf für ein entsprechendes "Solargesetz Berlin" hat der Senat am Dienstag beschlossen. Die Regelung gilt auch für Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird.

Die Idee dahinter sei, dass Solaranlagen ein ganz natürlicher Bestandteil von Neubauten würden, sagte die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop (Grüne) nach der Senatssitzung. In Berlin gibt es laut Pop jährlich rund 2.300 Neubauten. Wenn die Solarpflicht bei allen angewendet werde, ließen sich in den nächsten fünf Jahren rund 37.000 Tonnen CO2 einsparen.

Bis spätestens 2050 will Berlin ein Viertel seines Strombedarfs aus Solarenergie abdecken. Das ist Ziel des Masterplans Solarcity, den der Senat im März beschlossen hat.

Der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Nun muss das Vorhaben noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Sendung: Abendschau, 02.03.2021, 19.30 Uhr

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