Corona-Fahrplan für den Winter - Senat verabschiedet sich von bisheriger Corona-Warnampel

Di 11.10.22 | 16:53 Uhr
Symbolbild: Menschen laufen über die Einkaufsstraße am Kudamm in Berlin. (Quelle: dpa/F. Sommer)
Audio: rbb 88.8 | 11.10.2022 | Kowollik | Bild: dpa/F. Sommer

Angesichts steigender Infektionszahlen will der Berliner Senat am Mittwoch Maßnahmen für die kommenden Monate beschließen. Die Masken- und Testpflicht könnte ausgeweitet werden, insofern dies das neue Ampelsystem nahelegt.

Der Berliner Senat hat sich am Dienstag mit dem Corona-Fahrplan für den bevorstehenden Winter beschäftigt. In dem Papier, das dem rbb vorliegt, verabschiedet sich die Gesundheitsverwaltung von dem bisherigen Corona-Ampelsystem. Der Tagesspiegel hatte zuerst über die Pläne berichtet.

Das bisherige Corona-Ampelsystem wird fallengelassen, weil die Schwellenwerte nach Ansicht der Koalition inzwischen nicht mehr passen. Denn die aktuellen Corona-Infektionen haben im Schnitt weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge. Unter anderem deshalb ist die Corona-Ampel aus Sicht die Gesundheitsverwaltung nicht mehr das richtige Bewertungsinstrument.

In Zukunft will die Gesundheitsverwaltung gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) wöchentlich die Lage bewerten. In dem Lagebericht enthalten sein sollen unter anderem das aktuelle Infektionsgeschehen, die Ergebnisse des Abwassermonitorings und die Belastung des Gesundheitswesens. Wöchentlich soll darüber dann auch wieder im Senat berichtet werden, zuletzt war das alle 14 Tage der Fall.

Neue Warnampel auch in Brandenburg

Je nachdem wie sich die Corona-Lage entwickelt, sieht der Senat die Möglichkeit, die Maskenpflicht in Berlin wieder auszudehnen. Damit das geschieht, muss das Abgeordnetenhaus allerdings einen entsprechenden Beschluss fassen. Bei stetig ansteigenden Infektionszahlen könnte in Berlin die Maskenpflicht auf öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Bibliotheken oder Museen ausgedehnt werden, heißt es in dem Papier weiter. Bisher gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nur in einzelnen Bereichen wie dem öffentlichen Nahverkehr.

Auch die Testpflicht könnte demnach in Schulen für den Fall steigender Infektionszahlen wieder eingeführt werden, ebenso die Testpflicht in Restaurants oder Clubs. Nähere Informationen zu den Corona-Regeln für den Winter will Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Mittwoch bekanntgeben.

Auch in Brandenburg wird die Corona-Warnampel überarbeitet. Sie orientiert sich seit Anfang Oktober nur noch an der Lage in den Krankenhäusern, wie Ende September beschlossen wurde. Als ein Indikator der Warnampel ist die Zahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern vorgesehen, wenn sie über 1.000 steigt. Hinzu kommt die Zahl neuer Corona-Krankenhauspatienten je 100.000 Einwohner in einer Woche, wo der Warnwert zwischen 7 und 10 statt bisher zwischen 3 und 6 liegen soll. Weiterer Indikator soll der Anteil freier Intensivbetten mit einem Warnwert zwischen 12 Prozent und 15 Prozent sein. Für die Sieben-Tage-Inzidenz soll es keinen Schwellenwert mehr geben.

Neues Infektionsschutzgesetz seit 1. Oktober in Kraft

Seit 1. Oktober gilt bundesweit das neue Infektionsschutzgesetz. Demnach gilt unter anderem im Fernverkehr, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht. Über die Maskenpflicht im Nahverkehr, in Gaststätten, Kino oder Theater sollen die jeweiligen Bundesländer entscheiden. In Schulen und Kitas können die Landesregierungen neben einer Masken- auch eine Testpflicht anordnen.

Bereits im September einigten sich die Gesundheitsämter der Länder darauf, die FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr beizubehalten.

Zudem können die Länder die Regeln verschärfen, wenn durch das Infektionsgeschehen dem Gesundheitswesen die Überlastung droht oder die Grundversorgung etwa mit Wasser und Energie oder die Arbeit von Polizei oder Feuerwehr in Gefahr sind. Sie können zudem einen generellen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum vorschreiben und eine Maskenpflicht für alle Veranstaltungen drinnen sowie draußen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem können Personenobergrenzen für Veranstaltungen und Hygienekonzepte für Einrichtungen vorgeschrieben werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 11. Oktober 2022, 19:30 Uhr

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