Impfstatus von Pflegepersonal - Berlin hat bisher noch keine Beschäftigungsverbote ausgesprochen

Di 12.07.22 | 19:02 Uhr
Schild mit der Aufschrift quot Zutritt nur für vollständig geimpfte Personen quot an der Eingangstür eines Geschäfts oder Restaurants am 07.09.2021 (Quelle: dpa/Michael Bihlmayer)
Bild: dpa

Seit etwa vier Monaten gilt in Berlin eine Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Während Brandenburg erstmals ein Betretungsverbot verhängt hat, hakt es bei den Berliner Gesundheitsämtern an der Umsetzung.

Anders als in Brandenburg haben die Berliner Gesundheitsämter bisher noch keine Betretungs-oder Beschäftigungsverbote für medizinisches Personal mit unklarem Impfstatus ausgesprochen. Das teilte der Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid dem rbb mit. Mehrere Gesundheitsämter bestätigten das auf Anfrage.

Die Gesundheitsämter seien laut Larscheid aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen durch andere Aufgaben gebunden, etwa durch die Faktenabfrage bei Erkrankten, wenn ihr positives PCR-Ergebnis übermittelt wird. Daher könne die Bearbeitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht priorisiert werden.

Stichtag war am 15. März

Laut Bundesinfektionsschutzgesetz mussten alle Beschäftigten im Gesundheitswesen bis zum 15. März vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sein, und ihrem Arbeitgeber einen Nachweis vorgelegt haben. Wer bis zum Stichtag nicht immunisiert war, sollte vom Arbeitgeber an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) gemeldet werden.

Die Gesundheitsämter sollten dann ein Bußgeldverfahren einleiten und als letzte Instanz, sofern die Versorgung in den Einrichtungen nicht gefährdet war, ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses Vorgehen sieht auch das "Ablaufschema" des Berliner Senats [berlin.de/Download/pdf-Datei] vor. Mit dieser Maßnahme sollen vulnerable Gruppen wie Neugeborene, Alte und Kranke geschützt werden.

Zu wenig Personal, zu viel Aufwand

Doch Ende Mai hatten einige Gesundheitsämter mitgeteilt, dass es ihnen an Personal fehlt, um diese zusätzlichen bürokratischen Aufgaben zu bewältigen. Außerdem dauert der Prozess an sich lange: So musste das Landesamt für Gesundheit und Soziales zunächst die Meldungen der Arbeitgeber auf Vollständigkeit prüfen, danach sollten die Gesundheitsämter erneut Nachweise anfordern und Impfangebote vermitteln.

Sie mussten zudem die Selbsteinschätzungen der Einrichtungen zur Gefahrenlage prüfen, die mitteilen sollten, ob sie Personal überhaupt entbehren können. Dafür braucht es sowohl medizinisch als auch juristisch geschultes Personal.

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Sendung: rbb24 Abendschau, 12.07.2022, 19:30 Uhr

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