Berlin und Brandenburg -
Wie in ganz Deutschland tritt am Mittwoch in Berlin und Brandenburg die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeberufen in Kraft. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es Unterschiede zwischen den Ländern.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen gilt ab Mittwoch die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis Dienstag hatten sie Zeit, Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorzulegen - oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ungeimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor könnten dann Konsequenzen drohen. Die Ämter dürfen Bußgelder, Tätigkeits- und Betretungsverbote verhängen.
Doch die Umsetzung der Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.
Berlin will "Engpässe" verhindern
In Berlin sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen.
Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass die Impfpflicht zu Personalengpässen führt. In diesen Bereichen sei die Impfquote in Berlin ohnehin hoch, sagte sie dem rbb. Außerdem werde zunächst versucht, diejenigen doch noch zu überzeugen, die noch nicht geimpft sind. Mit Konsequenzen wie Bußgeld oder Tätigkeitsverboten sei erst in einigen Wochen zu rechnen, so Gote.
Brandenburg vergibt Frist von drei Wochen
In Brandenburg soll die neue Regelung in einem mehrstufigen Verfahren durchgesetzt werden. Damit soll erreicht werden, dass auch die Versorgung sichergestellt bleibt.
Die Einrichtungen müssen den Gesundheitsämtern in den kommenden zwei Wochen die ungeimpften Mitarbeiter melden. Dann setzen die Ämter den Betroffenen noch eine Frist für eine Impfung innerhalb von drei Wochen. Geschieht dies nicht, gibt es eine zweite Mahnung und Angebote zur Beratung.
Ein Arbeits- oder Betretungsverbot könnte dann ab Mai greifen. In Fällen, in denen die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, gelten etwas längere Fristen, damit die Einrichtungen etwa noch geimpfte Mitarbeiter einstellen können.
Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte die die Beschäftigten zur Impfung aufgerufen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen seien, sagte sie. "Unser Ziel ist es daher, noch möglichst viele ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen", so die Ministerin.
Sendung: Inforadio, 15.03.2022, 06:55 Uhr