FAQ zur Auffrischungsimpfung - Wem zum Booster geraten wird, wer ab wann als geboostert gilt und welche Einschränkungen dann wegfallen

Do 20.01.22 | 10:40 Uhr | Von Oliver Noffke
Eine Frau lässt sich in der Praxis ihrer Hausärztin die dritte Impfung mit dem Comirnaty-Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer injizieren. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Audio: Inforadio | 17.11.2021 | Annette Miersch | Bild: dpa/Wolfgang Kumm

Berlin und Brandenburg stecken inmitten einer sich auftürmenden Omikron-Welle. Längst wird allen Erwachsenen die Booster-Impfung empfohlen. Ab wann gilt diese, was ist rechtlich möglich und wissenschaftlich gesehen sinnvoll?

Die Sieben-Tage-Inzidenzen steigen in Berlin und Brandenburg rapide. Die hochansteckende Omikron-Variante gilt in Berlin längst als vorherrschend. Zwar gibt es vergleichsweise wenig schwere Verläufe, doch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt davor, deswegen die Gefahren durch Omikron zu unterschätzen. Nach wie vor wird das Boostern als ein Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie angesehen.

Wer sollte eine Booster-Impfung in Anspruch nehmen?

Die Ständige Impfkommission, kurz Stiko, empfiehlt eine Auffrischungsimpfung für alle Menschen über 18 Jahren, die bislang zwei Mal geimpft wurden. Allerdings sollen ältere oder vorerkrankte Personen wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf bevorzugt werden.

In Berlin können sich auch alle geimpften Zwölf- bis 18-Jährigen ihre Booster-Impfung abholen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte am 27. Dezember klargestellt, dass diese Kinder und Jugendlichen "unabhängig von den Empfehlungen" der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen hätten. Für sie komme dabei der Biontech-Impfstoff in Frage.

Ebenfalls empfohlen wird eine Impfung nach durchgemachter Infektion bei Kindern, wenn sie zwischen 12 und 18 Jahre alt sind oder zwischen 5 und 11 Jahre alt sind und zusätzlich eine Vorerkrankung haben. Hier soll die Impfung mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erfolgen.

Wann kann man eine Covid-19-Impfung auffrischen lassen?

Mit Biontech oder Moderna Geimpfte können sich drei Monate nach der zweiten Corona-Impfung [rki.de] ein drittes Mal mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen. Wer mit einem Vakzin von Johnson & Johnson oder von AstraZeneca geimpft wurde, soll bereits vier Wochen später eine zusätzliche mRNA-Impfung erhalten [rki.de].

Ab wann nach der Impfung schützt der Booster?

Inzwischen weiß man, dass die Antikörper einen Monat nach der dritten Impfung deutlich höher sind als einen Monat nach der zweiten Impfung. Doch wann genau nach dem dritten Piks tritt die Wirkung ein? Es sei davon auszugehen, dass der Impfschutz einer Booster-Impfung nach sieben bis zwölf Tagen einsetze, schreibt das Bundesgesundheitsministerium [zusammengegencorona.de]. Die Behörde bezieht sich auf zwei Studien: eine im Fachblatt "The Lancet" [thelancet.com] veröffentlichte und eine weitere, die in Israel durchgeführt wurde [nejm.org].

Die Frage, ab wann genau der volle Schutz der Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus einsetzt, ist ebenfalls schwer ganz genau zu beantworten, weil nicht klar ist, ab welchem Antikörper-Wert ein zuverlässiger Schutz besteht: "Derzeit kann für Bluttests kein Schwellenwert angegeben werden, ab dem ein sicherer Schutz angenommen wird", so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Aufklärungsseite [infektionsschutz.de].

Wer nach welcher Impfung als geboostert gilt

Die erste und zweite Impfung mit den Vakzinen von Astrazeneca, Moderna oder Biontech (auch kombiniert) gelten als Grundimmunisierung. Ab drei Monaten nach der zweiten Impfung dürfen sich die Menschen eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff verabreichen lassen – auch diejenigen, denen vorher das Mittel von Astrazeneca verabreicht wurde. Danach gelten sie als geboostert.

Als Geboostert gilt laut Brandenburger und Berliner Corona-Verordnung jeder, der seine dritte Impfung erhalten hat. Der Piks muss dafür nicht 14 Tage her sein, sagte Gabriel Hesse, Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber dem rbb. Auch in Berlin gibt es keine Wartezeit [berlin.de]: Der Booster-Status gilt sofort nach Verabreichung der dritten Impfdosis.

Sonderfall Johnson & Johnson: Wer mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, brauchte ursprünglich nur eine Spritze. Als vollständig geimpft gilt nach Vorgaben des Paul-Ehrlich-Institut [pei.de] jetzt, wer neben der Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten hat. Wer das Janssen-Vakzin erhalten hat, dem rät die Stiko nach einem Abstand von mindestens vier Wochen zu einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wie Biontech oder Moderna. Diese Kombination gilt als optimierte Grundimmunisierung [riki.de]. Zusätzlich empfiehlt die Stiko nach weiteren drei Monaten eine dritte Impfung (mit einem mRNA-Impfstoff) als Booster.

Inwieweit einmalig mit Johnson & Johnson Geimpfte im Sinne der Corona-Regeln als geboostert gelten und für sie etwa die Testpflicht unter 2G plus entfällt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wer in Brandenburg mit einer Erstimpfung von Johnson & Johnson als geboostert gelten will, benötigt seit 19. Januar 2022 zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna). Bei einer Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson gilt in Berlin derzeit (Stand 11.01.2022), "dass mindestens 28 Tage zwischen Grundimmunisierung und Auffrischimpfung liegen sollen" [berlin.de].

Genesene: Ab drei Monate nach der mit einem PCR-Test nachgewiesenen überstandenen Infektion (ohne vorherige Impfung) können sich Genesene laut Stiko gegen Corona impfen lassen. Dann haben sie eine Grundimmunisierung. Im Abstand von drei weiteren Monaten kann dann eine weitere Impfung erfolgen. Gleichwohl gelten Genesene mit zweifacher Impfung sowohl in Berlin als auch in Brandenburg nicht als "geboostert" und müssen bei der 2G-Plus-Regelung auch weiterhin ein negatives testergebnis vorlegen.

Welche Einschränkungen entfallen für Geboosterte?

Inzwischen entfällt sowohl in Berlin als auch in Brandenburg die Quarantäne als etwaige Kontaktperson für Geboosterte komplett. Dies haben die Minsterpäsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Bund-Länder-Runde am 7. Januar beschlossen.

In der Gastronomie gilt die 2G-plus-Regel, Geboosterte sind hiervon ausgenommen. Sie brauchen also für einen Restaurantbesuch keinen tagesaktuellen Test (im Gegensatz zu Zweifachgeimpften und Genesenen, Ungeimpfte haben gar keinen Zutritt). Ab dem Tag der Auffrischungsimpfung haben Geboosterte freien Zutritt zur Gastronomie und zu einigen ähnlichen Angeboten, bei denen die 2G-plus-Regelung gilt.

Wie und wo kann man eine Booster-Impfung bekommen?

In Berlin gibt es derzeit drei Impfzentren, sieben feste Impfstationen in Einkaufscentern sowie Impfbusse, die in der Stadt unterwegs sind [service-berlin.de].

Booster-Impfungen sind an den drei Impfzentren in Tegel, Messe und ICC laut Senat nur mit Terminbuchungen möglich [www.berlin.de]. Bei den festen Impfstationen im Einkaufzentrum Alexa, in den Schönhauser Allee Arcaden, im Rathaus-Center Pankow, bei Ikea Tempelhof und in der Villa Offensiv in Schöneweide sind wiederum nur Spontan-Impfungen möglich - hier muss unter Umständen mit Warteschlangen gerechnet werden. Einen guten Überblick gibt es im Netz unter wirhelfenberlin.de.

Auch Hausarztpraxen und Betriebsärzte beteiligen sich am Boostern. Denn die haben - anders als im Frühjahr - inzwischen ausreichend Impfstoff vorrätig. Einen Termin bekommt man direkt bei der Praxis oder über Termin-Buchungsportale.

In Brandenburg wurden am 30. September zunächst die letzten Impfzentren geschlossen. Inzwischen gibt es aber wieder Impfstellen. Allerdings ist die Lage in Brandenburg weniger übersichtlich, da jeder Landkreis [brandenburg-impft.de] über eigene Impfstellen mit unterschiedlichen Öffnungszeiten verfügt.

Gesundheitsministerium und Kassenärztliche Bundesvereinigung empfehlen eine Anfrage bei der Hausarztpraxis. mRNA-Impfungen gegen Covid-19 können außerdem parallel mit der aktuellen Grippeschutzimpfung erhalten werden.

Welchen Impfstoff sollte ich wählen?

Für die Auffrischungsimpfung kommen nur noch die Vakzine von Biontech und Moderna in Frage. Diese mRNA-Impfstoffe sind nach aktueller Studienlage am wirksamsten und sichersten. Bei der Frage, welcher Impfstoff für die Booster-Impfung gewählt werden sollte, gehen die Meinungen allerdings auseinander:

US-Studien zeigen, dass bei einem Wechsel des Impfstoffs die Immunantwort stärker angeregt wird. Deshalb plädiert auch Lauterbach für diesen Wechsel. Also Moderna für Biontech-Geimpfte, Biontech für Moderna-Geimpfte und Moderna für Johnson-Geimpfte.

Die Stiko-Empfehlung schaut dagegen auf das Alter der zu Impfenden, weil ein minimal erhöhtes Risiko für Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Geimpften zu beobachten war [rki.de]. Entsprechend lautet die Empfehlung: für alle unter 30 Jahren nur Biontech als Booster, für alle über 30 Jahre geht beides. Impflinge unter 30 Jahren können aber nach einer Aufklärung von dieser Stiko-Empfehlung abweichen.

Wer hat einen rechtlichen Anspruch auf die Booster-Impfung?

Booster-Impfungen werden zwar von der Europäischen Arzneimittelagentur (Ema) im Grundsatz erst ab 18 Jahren empfohlen [ema.eu]. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat aber Ende Dezember mit einem Schreiben an die Bundesländer klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren "unabhängig von den Empfehlungen" der Ständigen Impfkommission (Stiko) grundsätzlich einen Anspruch auf Auffrisch-Impfungen hätten.

Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde.

Soll ich mir auch dann eine Booster-Impfung holen, wenn ich nach meinen Impfungen bereits eine Covid-Erkrankung durchgemacht habe?

Die Stiko empfiehlt eine Auffrischungsimpfung auch für jene, die zusätzlich zu einer oder zwei Impfungen von einer Covid-Erkrankung genesen sind. Die Booster-Impfung sollte mindestens drei Monate nach dem letzten Ereignis erfolgen, heißt es in der Empfehlung, und zwar unabhängig davon, ob zuletzt eine Impfung oder die Erkrankung vorlag.

Wer übernimmt die Kosten für die Auffrischung?

Die Auffrischungsimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos, genau wie das bislang für Erst- und Zweitimpfungen gehandhabt wird. Die Kosten übernimmt der Bund. Laut dem Bundesgesundheitsministerium gilt das auch für mögliche, aber unwahrscheinliche Nebenwirkungen von Impfungen.

Was sagt die Studienlage?

Eine der größten Studien zu dem Thema kommt aus Israel, das schon seit dem Sommer Drittimpfungen durchführt. Hier zeigte sich [thelancet.com], dass es in der Gruppe der zweifach Geimpften, deren letzte Impfung mindestens fünf Monate zurücklag, 231 Einweisungen ins Krankenhaus gab - in einem Zeitraum von etwa eineinhalb Monaten. Bei der gleich großen Gruppe der dreifach Geimpften waren es dagegen nur 29. Die zusätzliche Effektivität betrug somit 93 Prozent. Das Muster ähnelt damit einer früheren Studie [medrxiv.org], die aber nur auf symptomatische Verläufe geschaut hat.

Auch erste Studien zu Omikron zeigen deutlich, welche Vorteile die Booster-Impfung hat. So deutet eine britische Auswertung darauf, dass nach einer zusätzlichen Impfung mit Biontech die Wirksamkeit gegen symptomatische Erkrankungen auf 70 Prozent steigt [khub.net].

Was aber auch Mut macht: Es gibt Hinweise darauf, dass der Schutz gegen schwere Verläufe auch mit zwei Impfungen noch zumeist intakt ist. Dies legen zum einen erste Zahlen aus Südafrika, Dänemark [ssi.dk], Schottland [ed.ac.uk] und England nahe, wo Omikron dominiert, die Zahl der Krankenhauseinweisungen aber wesentlich geringer ist als in früheren Wellen. Und zum anderen gibt es Laborergebnisse, die nachweisen, dass die Antwort der sogenannten T-Zellen weiterhin auch gegenüber Omikron funktioniert [medrxiv.org]. Sie gelten als ein weiterer Baustein der Immunabwehr, der zwar Infektionen nicht verhindert. T-Zellen unterbinden aber in der Regel, dass das Virus großen Schaden im Körper anrichtet.

Wieso gibt es Kritik an den Booster-Impfungen?

Die Booster-Impfungen verschärfen gewissermaßen das Problem der globalen Impfgerechtigkeit. Denn es ist zwar beeindruckend, dass sich das Risiko mit einer dritten Impfung noch einmal derart minimieren lässt. Gleichwohl hat die Hälfte der Weltbevölkerung immer noch keine Impfung und damit keinen Schutz erhalten.

Der WHO-Offizielle Mark Ryan beschrieb darum vor kurzem die Situation folgendermaßen: "Dass wir Menschen Booster-Impfungen geben, wenn andere noch gar keine bekommen haben – das ist, als würden wir jemandem noch eine zusätzliche Rettungsweste geben, während andere dabei sind, zu ertrinken."

Um das Ganze etwas einzuordnen: Natürlich wird die einzelne Dosis, die in der Praxis liegt, nicht nach Afrika geschickt, wenn eine Brandenburgerin oder ein Berliner auf sie verzichtet. Vielmehr sollten sich die von der Stiko benannten Gruppen unbedingt drittimpfen lassen, wenn Impfdosen zur Verfügung stehen.

Wenn sich aber Staaten entscheiden, pauschal erstmal alle Bürgerinnen und Bürger ein drittes Mal zu impfen, kann das massive Auswirkungen auf die Versorgung zum Beispiel in Zentralafrika und Südostasien haben. Entsprechend verschärft Omikron und der größer werdende Vorteil einer Drittimpfung das Problem, dass gewisse Länder sich immer besser schützen, während anderen wenig bleibt außer eine Durchseuchung der Bevölkerung.

Sendung: Inforadio, 17.11.2021, 16:15 Uhr

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