Regelungen in Berlin und Brandenburg - Diese Corona-Schutzmaßnahmen gelten an den Schulen nach den Ferien

So 24.04.22 | 07:48 Uhr
Ein Schüler schreibt im Unterricht. (Quelle: dpa/Oliver Berg)
Bild: dpa/Oliver Berg

Kurz vor dem Start der Osterferien in Berlin und Brandenburg waren viele Corona-Schutzmaßnahmen geändert oder gelockert worden. Was gilt aber nun nach den Ferien in Sachen Tests und Infektionsschutz? Eine kleine Auffrischungslektion zum Start der Schule.

In Brandenburg - ebenso wie in Berlin - ist Anfang April in Schulen die Maskenpflicht entfallen, die Testregelung dagegen bleibt bestehen - in Berliner Schulen wird diese sogar verschärft.

BRANDENBURG

In Brandenburger Schulen gilt seit dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen.

Weiterhin gilt die Testpflicht an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche (Selbsttests zu Hause). Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Ab 2. Mai entfällt die Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher ersatzlos, wie das Bildungsministerium mitteilt [/mbjs.brandenburg.de].

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich bis zum 2. Mai täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Unverändert bestehen bleiben die Isolations- und Quarantäneregelungen.

BERLIN

Die dreimal wöchentliche Testpflicht wird auch an Berliner Schulen bis auf Weiteres bestehen bleiben und sogar ausgeweitet: Seit dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Alle Schüler sowie Lehrkräfte und übriges Personal unterliegen dieser Testpflicht.

Und: In der ersten Schulwoche nach den Osterferien müssen sich Schüler und Lehrkräfte täglich testen, wie Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse ankündigte.

Schon vor dem Ferienbeginn am 11. April hatten Schüler Coronatests erhalten, um sich vor dem Unterricht am Montag zu Hause testen zu können. Die Änderung gilt als Vorsichtsmaßnahme, um für den Fall eines Anstiegs der Corona-Infektionen während der Ferien gewappnet zu sein.

Eine Ausnahme gibt es laut Sprecher für die mehr als 15 000 Abiturienten in Berlin: Für sie entfällt die Testpflicht, da sie zum größten Teil aus der Schule raus seien und für gewöhnlich in größeren Räumen säßen. Zudem müsse der Mindestabstand zwischen den Tischen eingehalten werden. Für viele der Abiturienten gehen die Abschlussprüfungen ab Montag in die nächste Runde.

Die Maskenpflicht war am 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen entfallen. Es gibt aber noch immer die Empfehlung, eine Maske zu tragen. Bildungssenatorin Busse erklärte dazu: "Klar ist aber auch, dass niemand wegen des Tragens und Nichtragens einer Maske Nachteile erfahren darf."

Bei "schulischen Zusammenkünften mit externen Personen" (z.B. Elternabende, Gremiensitzungen etc.) gilt die 3G-Regel.

Die Regelung, wonach Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden, heißt es in einer Mitteilung der Bildungsverwaltung.

Die Regelungen für die Absonderungen von mit Corona infizierten Personen gelten unverändert. Das "Test-to-Stay"-Verfahren wird weiterhin durchgeführt.

Hygieneregeln bleiben bestehen

Grundsätzlich empfehlen sowohl das Brandenburger Bildungsministerium als auch die Berliner Bildungsverwaltung:

- Räume regelmäßig ausgiebig lüften.

- in Schulen und Kitas auf korrekte Hust- und Niesetikette achten

- regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen

- das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 24.04.2022, 19:30 Uhr

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